Die Ordnung des Deutschen Jugendrotkreuzes
Die Ordnung des Deutschen Jugendrotkreuzes wurde am 22. November 1996 von der DRK-Bundesversammlung verabschiedet. Die "Gemeinsamen allgemeinen Regeln dür die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK" sind Bestandteil dieser Ordnung.
Downloads
- JRK-Ordnung als pdf
- DRK-Satzung (pdf)
- Präambel
- §1 Wesen und Ziele des Deutschen Jugendrotkreuzes (JRK)
- §2 Mitgliedschaft
- §3 Aufbau und Organisation
- §4 JRK-Organe auf Bundesebene
- §5 Wahlen
- §6 Finanzierung
- §7 Schlussbestimmungen dieser Ordnung
Präambel
Im Deutschen Jugendrotkreuz (JRK) wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung, haupt- und ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit. Die Angehörigen des Jugendrotkreuzes bekennen sich zu den Menschenrechten, den Rechten der Kinder, wie sie in den UN-Konventionen festgelegt sind, dem humanitären Völkerrecht, der freiheitlich demokratischen und sozialen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Das JRK setzt sich ein:
a) für die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität,
b) für die Erfüllung der von den zuständigen Organen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gefassten Resolutionen,
c) sowie für die Verbreitung von Kenntnissen des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Abkommen mit ihren Zusatzprotokollen und
d) die satzungsgemäße Erfüllung der Rotkreuz- und Rothalbmondaufgaben. Das JRK ist mit den anderen Rotkreuz-Gemeinschaften partnerschaftlich verbunden und arbeitet mit ihnen entsprechend ihrer fachspezifischen Ausrichtung eng zusammen.
§ 1 Wesen und Ziele des Deutschen Jugendrotkreuzes (JRK)
1. Das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Bei der Verwirklichung seiner Zielvorstellungen bestimmt das JRK selbstverantwortlich seine Inhalte, Programme und Methoden. Es vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.
2. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Deutsche Jugendrotkreuz arbeitet in einem humanitären Erziehungsfeld. In seiner Jugendarbeit üben und erleben Mädchen und Jungen, Frauen und Männer gleichberechtigt Gemeinschaftsfähigkeit, soziale und politische Mitverantwortung und die Fähigkeit zu kritischer Mitarbeit. Es bietet ihnen Raum und Hilfen zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und zur sozialen Orientierung.
3. Durch freiwillige Übernahme bestimmter Aufgaben lernen die Kinder und Jugendlichen Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen.
4. Herausragende Ziele der JRK-Arbeit sind: soziales Engagement, Einsatz für Gesundheit und Umwelt, Handeln für Frieden und Völkerverständigung, politische Mitverantwortung.
5. Innerhalb seiner Zielvorstellungen arbeitet das JRK: mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, mit Verbänden und Initiativen, und mit anderen Trägern der Jugendhilfe zusammen.
6. Das JRK ist mit den Jugendorganisationen aller nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften verbunden. Insbesondere pflegt es die Verständigung mit der Jugend aller Nationen durch Kontakte, Begegnungen und gemeinsame Aktionen.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft der natürlichen Personen ergibt sich aus den Satzungen der Mitgliedsverbände.
2. Eine auf Dauer angelegte Mitarbeit im JRK findet auf freiwilliger Basis grundsätzlich ehrenamtlich statt und ist an eine Mitgliedschaft im DRK gebunden. Mitglieder des DRK im Alter zwischen sechs und 16 Jahren sind auf jeden Fall Angehörige des JRK. Eine Zugehörigkeit bis zum Alter von 27 Jahren im JRK ist möglich.
3. Ein Stimmrecht erhalten JRKler in Gremien des Gesamtverbandes mit 16 Jahren. Männer und Frauen in Leitungsämtern und für bestimmte Aufgaben erforderliche Fachkräfte können über das Alter von 27 Jahren hinaus dem JRK angehören.
4. Die Mitarbeit an Projekten des JRK sowie die Teilnahme an offenen Angeboten bewirkt eine vorübergehende Zugehörigkeit zum JRK.
Die restlichen Inhalte folgen in Kürze....