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Die Schutzzeichen des Roten Kreuzes

Die Flaggen des Roten Kreuzes, Roten Halbmonds und des Roten Löwen mit Roter Sonne sind international anerkannte Schutzzeichen. Sie stehen bei Konflikten für unparteiische Hilfe und Neutralität, auch in und zwischen den Streitkräften. Gebäude, Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die diese Zeichen tragen stehen unter dem Schutz der Genfer Abkommen und der Haager Landkriegsordnung und dürfen nicht angegriffen werden. Für Personen die diese Zeichen tragen, gilt dasselbe. Sie dürfen aber auch nicht unmittelbar an Angriffshandlungen teilnehmen, und nur sich selbst sowie die ihnen anvertrauten Verwundeten und Ausrüstungen verteidigen.

Als Schutzzeichen sollen die Zeichen weithin gut sichtbar und ohne Zusätze erscheinen. Als Kennzeichen sollen sie hingegen zeigen, dass bestimmte Personen und Gegenstände der Rotkreuz-Bewegung angehören. Dabei sollen sie relativ klein bleiben und als Zusatz den Namen der nationalen Gesellschaft tragen.

Die Flagge des IKRK ist sowohl Schutz- als auch Kennzeichen zugleich.

Die Flagge des Roten Kreuzes wurde 1863 von Henry Dunant in Genf geschaffen, anlässlich der Gründung der gleichnamigen internationalen Organisation. 1864 wurde es auf der ersten Genfer Konvention als Schutzzeichen definiert. Bei der Schaffung der Flagge war die Flagge der Schweiz das Vorbild, allerdings in farblicher Umkehrung. Dunant hatte dabei eher die Schweiz und ihre strikte Neutralität im Sinn, als christliche Ideale oder christliche Symbolik. Das Rote Kreuz ist auch das einzige Zeichen, was auf ein Krankenhausdach gemalt sicher aus Flugzeugen heraus erkannt wird.

Die Flagge des Roten Halbmonds wurde nach dem Vorbild der Flagge des Roten Kreuzes gestaltet, und erstmals 1876 durch das Osmanische Reich im Krieg gegen Russland verwendet. Die religiöse Orientierung kam irrtümlich zu stande, da man glaubte das Rote Kreuz entspreche dem christlichen Symbol und sei nur für Christen da, nicht wissend, dass es aus der farblichen Umkehrung der Schweizer Flagge entstanden ist und für strikte (eben Schweizer) Neutralität steht. 1979 wurde sie als Schutzzeichen anerkannt.

Die Flagge des Roten Löwen wurde nach dem Vorbild der Flagge des Roten Kreuzes gestaltet, und repräsentiert eine gleichartige, von Persern gegründete Organisation. Mit dem Sturz des Schah von Persien und der Schaffung der islamischen Republik Iran 1980 wurde er zugunsten des Roten Halbmondes abgeschafft. Allerdings gilt er weiterhin als Schutzzeichen und muss, sollte er verwendet werden, respektiert werden.

Die Flagge des Roten Davidsterns (Magen David Adom) wurde 1949 nach dem Vorbild der Flagge des Roten Kreuzes gestaltet und repräsentiert eine gleichartige, von Juden gegründete Organisation. Der Rote Davidstern ist als internationales Schutzzeichen jedoch nicht anerkannt. Ebenso ist der Rote Davidstern nicht Mitglied im internationalen Verband des Roten Kreuzes.

Die Flagge des Roten Kristalls wurde im dritten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen vom 6. Dezember 2005 als weiteres Schutzzeichen eingeführt, da eine Zulassung weiterer religiöser Symbole eher für Verwirrung gesorgt und den Grundsatz der Einheit der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gefärdet hätte. Auf nationaler Ebene kann als Kennzeichen innerhalb des Vierecks zusätzlich ein anderes Zeichen (z.B. der Davidstern) eingebaut werden.